In Ergänzung zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
§1 Allgemeine Hinweise
An den durch die Scheibenholz GmbH & Co. KG (Veranstalter) veranstalteten Flohmärkten können sowohl Anbieter mit Gewerbeschein oder Reisegewerbe als auch Bürger ohne gewerbliche Legitimation teilnehmen. Der Anbieter ist selbst dafür verantwortlich, alle erforderlichen behördlichen Genehmigungen für sein Gewerbe im Rahmen der Marktveranstaltungen einzuholen.
Anbieter können je nach Verfügbarkeit an nur einem Tag oder einem gesamten Wochenende (Samstag und Sonntag) teilnehmen.
Standplätze können ausschließlich über den Onlineshop des Veranstalters auf www.scheibenholz.com gebucht werden, eine Reservierung via Telefon/E‑Mail ist nicht (mehr) möglich.
Wünsche bezüglich der Standplatzwahl werden berücksichtigt, jedoch besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Standplatz. Der Veranstalter gewährt diesen lediglich als Gefälligkeit. Wünsche können im Notizfeld des Warenkorbs im Veranstaltershop vermerkt werden.
Fahrende Anbieter mit Angeboten für Imbiss, Getränke und sonstige Versorgung können nur auf Anfrage und mit gesondertem Vertrag am Markt teilnehmen.
Alle nachfolgenden Festlegungen sind für alle am Markt teilnehmenden Personen bindend. Bei Nichtbefolgung kann durch den Veranstalter eine Teilnahme am Markt untersagt werden bzw. ein Platzverweis/Hausverbot ausgesprochen werden.
Der Verkauf von Neuware ist ausdrücklich untersagt!
§ 2 Verbindlichkeit der Termine
Die Termine sind für den Veranstalter unverbindlich, und der Anbieter kann keine Schadensersatzansprüche für abgesagte oder verlegte Veranstaltungen geltend machen.
§ 3 Ausfall und Verlegung von Terminen
Der Veranstalter haftet nicht für den Ausfall von Veranstaltungen, außer bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Handeln.
§ 4 Umbuchung oder Ersatztermine
Der Veranstalter kann bereits gebuchte Termine verlegen und muss dem Anbieter einen Alternativtermin innerhalb von zwölf Wochen anbieten. Der Anbieter hat bei Nichtwahrnehmung Anspruch auf Rückerstattung des Mietpreises
§ 5 Standplatzbuchung und Zahlmethoden
Standplätze sind ausschließlich über den Onlineshop auf der Webseite www.scheibenholz.com per Vorkasse verbindlich buchbar, Reservierungen sind ab sofort nicht (mehr) möglich.
Standplätze sind ab 27 Euro (inkl. 19 % MwSt.) pro Tag buchbar. Die Mindestbuchung beträgt 3 laufende Meter. Detaillierte Preise sind den einzelnen Optionen im Onlineshop zu entnehmen.
Die Standmiete ist im Vorfeld des Marktes per Überweisung auf das Veranstalterkonto zu entrichten (innerhalb von 5 Kalendertagen nach Bestellung). Bei Zahlungsverzug wird die Bestellung automatisch aus dem System gelöscht. Es wird keine Zahlungserinnerung versandt!
Die per E‑Mail automatisch zugesandte Zahlungsbestätigung/Rechnung ist am Markttag mitzuführen und bei Einfahrt vorzuzeigen.
§ 6 Falsche Angaben bei Buchung
Die vom Anbieter gemachten Angaben zu Standgröße und Warensortiment sind Grundlage der Buchungsbestätigung. Werden bei der Nachprüfung durch die Mitarbeiter des Veranstalters Abweichungen festgestellt, erfolgt eine Nachberechnung auf Grundlage der vor Ort geltenden Preise bzw. kann vor Ort ein Ausschluss vom Markt erfolgen.
§ 7 Preise und Buchungsoptionen
Standplätze sind grundsätzlich erst ab 3 laufenden Metern buchbar.
Die garantierte Aufbautiefe beträgt je nach Standort maximal 2,5 bis 4,00 Meter. Mitgebrachte Pavillons und/oder hinter dem Stand abgestellte Fahrzeuge, werden in die verfügbare Standtiefe mit einberechnet.
Preise pro lfd. Meter & Tag
Freifläche: 9,00 Euro inkl. 19% MwSt.
Überdachte Plätze (limitiert auf 17 Stück): Pauschal 40,00 Euro inkl. 19% MwSt.
Buchungsoptionen
3 lfd. Meter auf der Freifläche (ohne PKW am Stand);
4 lfd. Meter auf der Freifläche (mit 1 PKW am Stand bis max. 4,5 Meter Fahrzeuglänge);
8 lfd. Meter auf der Freifläche (mit 1 PKW am Stand);
4 lfd. Meter überdacht (mit 1 PKW am Stand bis max. 4,5 Meter Fahrzeuglänge).
Prüfen Sie im Vorfeld der Buchung bitte genau die in Ihrem Fahrzeugschein angegebene Fahrzeuglänge. Diese darf die gebuchte Fläche nicht überschreiten!
Größere Fahrzeuge (Wohnwagen, Sprinter etc.) müssen dem Veranstalter im Vorfeld angezeigt werden.
§ 8 Stromanschluss
Stromanschlüsse stehen nur begrenzt auf dem Marktgelände zur Verfügung, sind nicht online buchbar und müssen vorab beim Veranstalter angefragt werden. Dies ist über das Notizfeld im Warenkorb des Onlineshops oder via E‑Mail an event@scheibenholz.com möglich. Für die Nutzung von Strom wird eine Pauschalgebühr in Höhe von 5,00 Euro (inkl. 19 % MwSt.) pro Anschluss und Tag fällig. Die Bezahlung erfolgt vor Ort in bar und gegen Quittung.
§ 9 Absage durch den Anbieter/Händler
Vorab: Die Flohmärkte auf der Galopprennbahn Scheibenholz sind durch die Stadt Leipzig festgesetzt (= Durchführungspflicht) und finden grundsätzlich bei jedem Wetter statt, es sei denn, es werden offizielle schwere Unwetterwarnungen durch den Deutschen Wetterdienst herausgegeben.
Bei Absage durch den Anbieter gelten unsere Richtlinien für Rückerstattungen und Rückgaben.
Müssen Termine seitens des Veranstalters abgesagt werden, erfolgt eine Erstattung der bereits gezahlten Standgebühr. Veranstalter und Anbieter können sich darüber hinaus darauf verständigen, die bereits gezahlte Standmiete auf einen anderen Markt des laufenden Kalenderjahres zu übertragen.
§ 10 Marktzeiten
Die Marktzeiten sind an allen Tagen jeweils von 10 bis 17 Uhr.
§ 11 Einweisung, Standaufbau
Der Aufbau ist am Veranstaltungstag in der Zeit zwischen 6:30 Uhr und 9:30 Uhr möglich.
Für die Märkte im April, Oktober und November ist aufgrund der Lichtverhältnisse vor Ort der Aufbau erst ab 7 Uhr möglich.
Die Standplätze werden durch die Marktleitung bzw. deren bevollmächtigte Mitarbeiter zugewiesen.
Das erstmalige Befahren des Marktgeländes ist erst nach Aufforderung und nur in Begleitung eines Marktmitarbeiters gestattet! Es herrscht Schrittgeschwindigkeit!
Alle Anbieter haben nach dem Erreichen ihres Standplatzes sofort die Zufahrtswege für nachfolgende Fahrzeuge freizuhalten. Der Anbieter ist weiterhin dazu verpflichtet, Notausgänge, Ein- und Ausgänge, Rettungswege und andere sicherheitsrelevante Bereiche freizuhalten.
§ 12 Standabbau
Der Flohmarkt soll bis Marktende für Besucher attraktiv sein, daher ist ein vorzeitiger Standabbau und das Verlassen des Geländes vor dem offiziellen Marktende nicht gestattet und auch aus Sicherheitsgründen ausdrücklich untersagt!
Bei Zuwiderhandlungen gehen alle Verantwortlichkeiten für Schäden an Personen und Sachen zu Lasten des Verursachers. Zudem wird ein Marktverbot erteilt.
Bis spätestens 2 Stunden nach offiziellem Marktende muss jeder Anbieter seinen Stand vollständig geräumt haben. Ein vorübergehender Verbleib von Fahrzeugen, Anhängern, Wohnwagen, Ausrüstungen o. ä. ist grundsätzlich nicht gestattet, kann aber im Vorfeld mit dem Veranstalter vereinbart werden.
§ 13 Müll und Restware
Der Anbieter ist verpflichtet, seinen Standplatz sauber zu halten. Hierzu hat er alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, einschließlich der Abfallentsorgung und gegebenenfalls dem Unterlegen des Standes. Jeder Anbieter hat seinen Standplatz in einem sauberen Zustand zu verlassen.
Ein Belassen von restlicher Ware und Müll am Stand bzw. auf dem Marktgelände ist ausdrücklich verboten!
Für Kleinabfälle stehen auf dem Gelände Müllbehälter zur Verfügung. Anbietern, die ihren Standplatz nicht ordnungsgemäß verlassen, kann eine weitere Teilnahme an den Folgemärkten untersagt werden.
§ 14 Fremdwerbung
Die Verteilung von Werbematerialien aller Art durch Personen oder Firmen ohne Genehmigung ist grundsätzlich nicht gestattet, kann aber mit dem Veranstalter vereinbart werden (Preise auf Anfrage).
Bei Verteilung ohne Genehmigung kann dem Verteiler Hausverbot erteilt werden. In jedem Fall aber wird eine Abmahngebühr in Höhe der Kosten für eine genehmigte Verteilung fällig.
§ 15 Handelsverbote
Untersagt ist das Anbieten von Waren, deren Handel aufgrund gesetzlicher Regelungen beschränkt oder untersagt ist. Im Marktverkehr besteht Handelsverbot für alle Gegenstände, die unter die Neuregelung des Waffengesetzes fallen.
Verboten sind insbesondere
Rauschmittel, Tiere, Waffen jeglicher Art, pornographische Produkte/Inhalte, Artikel aus der NS-Zeit, Artikel mit gewaltverherrlichenden oder extremistischen Inhalten sowie Artikel, die gegen Zoll- und Urheberrecht verstoßen.
Glücksspiele jeglicher Art sowie religiöse “Werbung” sind ebenfalls untersagt.
Für die Einhaltung von aktuellen bestehenden gewerberechtlichen Regelungen im Warenverkehr ist jeder Anbieter selbst verantwortlich.
§ 16 Verhalten und Zuwiderhandlungen
Die Bestimmungen dieser Marktordnung sind von allen teilnehmenden Anbietern zu beachten. Zuwiderhandlungen werden durch den Veranstalter geahndet.
Der Veranstalter ist berechtigt:
Personen (Anbieter und Besucher), die erheblich, trotz Mahnung und wiederholt gegen Bestimmungen dieser Marktordnung verstoßen, von der Benutzung oder vom Besuch des Marktes auszuschließen. Personen, die die öffentliche Ordnung und Sicherheit stören, vom Marktgelände zu verweisen. Eine Erstattung der gezahlten Miete erfolgt in diesen Fällen nicht.
Zur Klärung von Sachverhalten ggf. die Polizei einzuschalten. Den Anordnungen des Marktmeisters und Veranstalters ist in jedem Falle Folge zu leisten. Ein Ausschluss von Marktteilnehmern wegen Verstößen gegen die Marktordnung kann mündlich oder schriftlich erfolgen und wird sofort oder zum nächsten Markttag wirksam. Der Ausschluss kann befristet erfolgen. Ausgesprochene Marktverbote werden im Wachbuch nachgewiesen.
§ 17 Mitführen von Hunden
Hunde sind auf dem Gelände gestattet und an der Leine zu führen!
§ 18 Bild‑, Ton- und Filmaufnahmen
Das Fotografieren der Anbieter und deren Waren ohne Genehmigung ist untersagt.
Während des Marktes werden vom Veranstalter zu Werbezwecken Bild- und Filmaufnahmen angefertigt (siehe ausgehängte Datenschutzbestimmungen).
§ 19 Haftung (in Ergänzung zu den §§ 2, 3, 4, 9)
Der Anbieter haftet für alle Schäden, die durch den Betrieb seines Geschäfts entstehen, einschließlich Schäden, die durch seine Erfüllungsgehilfen verursacht werden.
Jeder Teilnehmer und Besucher betritt die Marktfläche auf eigene Gefahr. Der Veranstalter haftet ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
Für Schäden und Unfälle im Veranstaltungsbereich wird grundsätzlich keine Haftung durch den Veranstalter übernommen.
Mit dem Befahren bzw. Betreten des Marktgeländes gilt diese Marktordnung als anerkannt. Sie ist während der Veranstaltungstage im Marktbüro einsehbar und erhältlich.
§ 20 Allgemeines
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Marktordnung ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Der Veranstalter I Stand: Februar 2025